Ganztagsschule "Johannes Gutenberg"

Der Weg zum Erwerb des Abiturs an der Gemeinschaftsschule.

Informationen zur Beförderung von Schülerinnen und Schüler

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Ungeimpfte und nicht genesene volljährige Schülerinnen und Schüler können weiter ohne gesonderte Notwendigkeit eines Testnachweises an der Schülerbeförderung teilnehmen, da sie den regelmäßigen Testungen in den Schulen unterliegen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Infektionsschutz § 28b Abs. 5 Nr. 1 zu finden.

Das Ministerium für Bildung wird dazu die Beförderungsunternehmen in Sachsen-Anhalt informieren.

Wichtig ist in diesen Fällen aber, dass sich die betroffenen Personen mit einem gültigen Schülerausweis als Schülerin bzw. Schüler einer Schule ausweisen können! Ist kein Schülerausweis vorhanden, kann behelfsweise von den Schulen eine Bescheinigung über den Besuch einer Schule ausgestellt werden. Ein solcher Nachweis enthält im Sinne der Klarheit bitte den Verweis auf den oben genannten Paragrafen.

Diese Regelung gilt auch für Lernende über 18 Jahre.