Ganztagsschule "Johannes Gutenberg"

Der Weg zum Erwerb des Abiturs an der Gemeinschaftsschule.

Informationen zum Schulbetrieb

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die pandemische Lage verstärkt sich in diesen Tagen wiederum. Die Auswirkungen bemerken wir im täglichen Leben, wobei auch in den Schulen angespannte Situationen auftreten. Das uns als Schule gesetzte Ziel ist es, den Präsenzunterricht im Regelbetrieb aufrechtzuerhalten.

Ich informiere Euch und Sie mit diesem Schreiben über neue Maßnahmen, die als Folge des Schulleiterbriefes vom 11. November ab sofort gelten.

Ich informiere Euch und Sie mit diesem Schreiben über neue Maßnahmen, die als Folge des Schulleiterbriefes vom 11. November ab sofort gelten.

Wir werden die Testfrequenz in der Schule nun auf drei Selbsttests pro Woche erhöhen, sodass wir montags, mittwochs und freitags vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum die Selbsttests durchführen. Ich bitte um Beachtung, dass es ausschließlich möglich sein wird, den Selbsttest in der Schule durchzuführen, sodass die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft nicht mehr akzeptiert wird.
Die 3G-Regel greift in der Schule nach wie vor. Ich möchte dennoch an alle Geimpften bzw. Genesenen appellieren, auf freiwilliger Basis am Selbsttest teilzunehmen. Im Ministerbrief sind dazu ebenso Verweise vermerkt. So die Einverständniserklärung der Eltern zur Durchführung des Selbsttests noch nicht in der Schule vorliegt, bitte ich um entsprechende Nachreichung im Bedarfsfall.

Alle Personen, die nicht direkt in den Unterrichtsbetrieb eingebunden sind und die sich länger als 10 min im Schulgebäude aufhalten, müssen ein negatives Testergebnis bei der Anmeldung im Sekretariat nachweisen.
Der Umgang mit positiv getesteten Personen wurde ebenfalls angepasst:
Folgt in der Schule ein positiver Schnelltest, so erhält die getestete Person eine Bescheinigung zur Gewährleistung einer zeitnahen Durchführung des verpflichtenden PCR-Tests.
Liegt in der Folge ein positives PCR-Ergebnis vor, ergehen Quarantäne-Maßnahmen ausschließlich für die positiv getestete Person und Personen desselben Haushaltes über das Gesundheitsamt. Kontaktpersonen innerhalb der Schule verbleiben im Präsenzunterricht mit folgenden Maßnahmen:

  • Die betroffene Klasse wird an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einem Selbsttest unterzogen.
  • Es besteht die Verpflichtung zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude für die Dauer von 14 Tagen, außer
  • im Freien, wenn der Abstand von 1,50 m eingehalten wird,
  • beim Schulsport,
  • bei der Einnahme von Essen oder Trinken im Schulgebäude

Ich verweise bzgl. der Verhaltensweise auch auf die Verfahrensweise des Landkreises Börde. (Schreiben vom 04. November)

Ich möchte zudem die gesamte schulische Gemeinschaft zur verstärkten und sorgfältigen Einhaltung der gängigen AHA-Regeln aufrufen. Ferner bitte ich Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder beim Vorliegen von Erkältungssymptomen nicht in die Schule zu schicken.

Für die Aufarbeitung verpasster Unterrichtsinhalte stehen die Klassenleitungen wie gewohnt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ich wünsche uns allen nun viel Kraft und Gesundheit, um den anstehenden Herausforderungen entgegen zu stehen.

Freundliche Grüße

gez. M. Jordan

Schulleiter